Vergabe von integrativen Wohnungen erfolgen über die Gemeinde Sulz.
In Sulz wurden die Wohnungen von der Siedlungsgesellschaft VOGEWOSI, Alpenländische Heimstätte und Wohnbauselbsthilfe gebaut und sind für jene Wohnungswerber gedacht, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine leistbare Wohnung finden. Aufgrund der starken Nachfrage können vielfach nur die allerdringendsten Fälle berücksichtigt werden.
Vergabesystem
Alle in Sulz wohnhaften Personen oder die in einem in Sulz ansässigen Betrieb Beschäftigten können sich unter Einhaltung der Aufnahmekriterien um eine integrative Mietwohnung in der Gemeinde Sulz bewerben. Die Kriterien betreffen vor allem die Einkommenssituation, Mindestaufenthaltsdauer oder Beschäftigungszeiten in Sulz.
Antragstellung
Die Wohnungswerber müssen bei der Gemeinde Sulz einen Antrag auf Zuteilung einer integrativen Wohnung unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen stellen. Der Antrag gliedert sich in die Rubriken Wohnungswerber, derzeitige Unterkunft, Begründung des Wohnungsbedarfs, Wohnungswunsch, Einkünfte, Partner und Mitbewohner.
Wie funktioniert die Wohnungsvergabe?
Bei gemeinnützigen Wohnungen handelt es sich um Sozialmittel, die treffsicher und richtig einzusetzen sind.
Um dies sicherzustellen, hält sich die Gemeinde Sulz an die Vergaberichtlinien des Landes Vorarlberg.
Die Wohnungswerber werden nach den vergebenen Punkten gereiht. Die passende Wohnung wird dem Erstgereihten zugeteilt.
Das Antragsformular ist als Download oder im Gemeindeamt Sulz erhältlich und dort abzugeben.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass aus diesen Richtlinien kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer gemeinnützigen Wohnung erwächst!
Die Wohnbeihilfe dient als Unterstützung für Personen, welchen das Einkommen für die Miete oder die Kreditrückzahlung für Wohnraum nicht ausreicht.
Antragsformulare für die Wohnbeihilfe sind im Bürgerservice der Gemeinde Sulz oder auf der Webseite des Lands Vorarlberg unter dem Punkt "Wohnbeihilfe – Antrag" erhältlich.
Die ausgefüllten Formulare müssen im Wohnsitzgemeindeamt abgegeben werden. Die exakte Höhe der Wohnbeihilfe berechnet die Vorarlberger Landesregierung und teilt diese der AntragsstellerIn bzw. dem Antragssteller mit.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Wohnbauförderung
Postanschrift: Landhaus, 6901 Bregenz
Standortanschrift: Landhaus, 6900 Bregenz
T +43 5574 511 8080
F +43 5574 511 923495
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