Im Fundamt werden alle verlorenen und gefundenen Gegenstände verwaltet. Die häufigsten Funde sind Schlüssel, Handys und Geldtaschen.
Abgabe von Fundgegenständen
Haben Sie etwas von Wert gefunden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, es beim Fundamt abzugeben.
Falls sich der Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht meldet, können Sie selbst einen Besitzanspruch geltend machen.
Aufbewahrung und Verwertung
Fundgegenstände, die nicht zugeordnet werden können, werden ein Jahr im Fundamt aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden sie versteigert, einem karitativen Zweck zugeführt oder – bei geringem Wert – entsorgt.
Verlust von Dokumenten oder Karten
Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten: Sie erhalten beim Bürgerservice eine Verlustbestätigung, die Sie für die Neuausstellung benötigen.
Kleidungsstücke, Schlüssel, Schmuck usw.: Bitte beschreiben Sie den Gegenstand so genau wie möglich, damit wir im Fundsystem prüfen können, ob ein passender Fund vorhanden ist.
Online-Suche und Meldung
Alle Fundgegenstände von Wert sind auch online unter www.fundamt.gv.at einsehbar. Dort können Sie nach verlorenen Gegenständen suchen oder eine Verlustmeldung eintragen.