Ein Legalisator wird vom Oberlandesgericht bestellt und ist befugt, Unterschriften auf Urkunden zu beglaubigen, die für das Grundbuch bestimmt sind – etwa bei Kaufverträgen oder Darlehensverträgen. Die Aufgabe des Legalisators beschränkt sich ausschließlich auf die Beglaubigung der Unterschrift, nicht auf die rechtliche Prüfung des Inhalts.
Mit Erlass des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 04.08.2020 wurde als neuer Legalisator für Grundbuchssachen im Gebiet der Gemeinde Sulz
Dr. Hannes Rauch, Rechtsanwalt
Austraße 42
6832 Sulz
Kontakt:
05522/21505
dr-rauch.at
per 25.09.2020 bestellt.